Die Befreiungsvorschrift des § 6a GrEStG (Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern) findet auf die Ausgliederung eines Einzelunternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft Anwendung.
mehrDas Niedersächsische Finanzgericht holt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber ein, ob § 32d Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 43 Abs. 5 EStG (Abgeltungsteuer) in den in den Jahren 2013, 2015 und 2016 geltenden Fassungen insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, als dass sie für Einkünfte aus privaten Kapitalerträgen einen Sondersteuersatz in Höhe von 25 % mit abgeltender Wirkung vorsehen
mehrEine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht mehrheitlich ein Verbot des Abstellens von E-Autos in der Tiefgarage beschließen. Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung.
mehrDie Corona-Überbrückungshilfe (sog. Überbrückungsgeld III) ist im Rahmen des Unterhaltsrechts als Einkommen bzw. gewinnerhöhend zu werten. Dies gilt aber nicht für Corona-Soforthilfen.
mehrSog. regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben setzen voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Albrecht & Partner mbB Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Bergedorfer Straße 125
21029 Hamburg
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